AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der pt plus GmbH & Co. KG

§ 1 Grundlegende Bestimmungen
1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma pt plus GmbH & Co. KG (im Folgenden: Firma) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden: Kunde bzw. Auftraggeber).
2) Wir verkaufen unsere Waren und erbringen unsere sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne von §§ 14 und 310 Abs 1 BGB.
3) Es gelten ausschließlich unsere AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen oder aber Leistungen annehmen.
4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Schriftform genügen Emails, wenn deren Erhalt von uns bestätigt worden ist.

§ 2 Auftragserteilung an uns
1) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2) Unsere Angebote sind bis zu unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung freibleibend. Das gilt sowohl für Angebote, die wir aufgrund von Anfragen unterbreiten
als auch für Angebote per E-Mail, Newsletter, Katalog und sonstige schriftliche Werbung.
3) Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Je nach Produkt kann er die Bestellung per EMail-Korrespondenz oder schriftlich abschließen.
4) Ein Auftrag gilt erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen bzw. wenn wir mit der Produktion der bestellten Ware begonnen haben. Zur Annahme haben wir zwei Wochen Zeit.
5) Wir behalten uns vor, für die Angebotserstellung eine Gebühr in Rechnung zu stellen, welche bei Auftragserteilung erstattet wird. Die Information über eine eventuell anfallende Gebühr erhält der Kunde bei Erhalt der Anfrage und vor der Angebotserstellung.
6) Korrekturabzüge und Vorabmuster sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns als produktionsreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber zu vertretende Fehler.
7) Fernmündlich übermittelte Texte oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers.
8) Verzichtet der Auftraggeber auf ein Vorabmuster, erlischt jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf Textrichtigkeit, Veredelungsposition und -ausführung oder Beschaffenheit.
9) Für vom Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrages überlassene Unterlagen wie insbesondere Filme, Klischees, Datenträger etc. ist eine Haftung ausgeschlossen.
10) Der Auftraggeber erwirbt durch Auftragserteilung keinen Eigentumsanspruch an den zur Herstellung von Aufdrucken, Prägungen u.ä. benötigten Werkzeugen.

§ 3 Auftragserteilung durch uns
1) Unsere Bestellanfragen sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Lieferanten an uns dar; ausgenommen, wir haben unsere Bestellung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2)
Unsere Bestellungen erfolgen stets schriftlich und sind vom Lieferanten unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Nimmt dieser unsere Bestellung nicht innerhalb von 2 Wochen an, sind wir nicht mehr an unsere Bestellung gebunden.
3)
Nachbestellungen eines Artikels sind getreu nachzubilden.
4)
Änderungen in Form, Farbe, Maßen oder Ähnlichem sowie technische Änderungen sind bei Abweichungen unaufgefordert vom Lieferanten im Rahmen einer Sonderfreigabe schriftlich mitzuteilen. Bei Nichtbeachtung sind wir dazu berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern.
5)
Bestellungen können auf unsere Veranlassung hin sowohl in qualitativer, quantitativer als auch in technischer Hinsicht jederzeit geändert oder angepasst werden, soweit dies für den Lieferanten zumutbar umzusetzen ist.
6) Zeichnungen, Fotografien, Filme, Klischees, Druck- und Veredelungsvorlagen, Muster, Formen, Modelle und Ähnliches, welche wir oder unsere Kunden dem Lieferanten zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum bzw. das Eigentum unserer Kunden. Sie sind nach Bestellausführung unverlangt zurückzugeben. Sie dürfen Dritten, soweit nicht zur Bestellausführung nötig, nicht überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Die Erstellung von Duplikaten und Kopien ist ebenfalls untersagt.

§ 4 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
2) Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
3) Wir sind berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.
4) Sollten die uns zustehenden Sicherheiten den realisierten Wert unserer offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, diese Forderungen insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 6 Mängelrüge
1) Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware vom Auftraggeber schriftlich, spätestens innerhalb von vier Tagen gerügt werden.
2)
Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach erfolgter Abnahme ist ausgeschlossen.
3)
Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Auftraggebers.
4)
Farbabweichungen zwischen Vorlagen, Reproduktionen Farbtonkarten in Pantone, RAL und HKS etc. gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge wegen unterschiedlicher Druckfarben und Materialien. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem erfolgten Auflagendruck.
5)
Andere Mängelrügen müssen ebenso schriftlich angezeigt werden und unterliegen den gesetzlichen Fristen.
6)
Es muss uns Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden.
7)
Ohne unsere Zustimmung vorgenommene Veränderungen an Produkten oder Leistungen schließen jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus.


§ 7 Mängelhaftung
1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers für die Lieferung mangelhafter Ware sind – vorbehaltlich der Regelung in § 9 Abs. 3) - ausgeschlossen.
2)
Geringe Abweichungen in Qualität oder Ausführung, sind gestattet. Technische Änderungen zur Artikelverbesserung behält sich die Firma vor.
3)
Geringfügige Abweichungen bei angegebenen Speicherkapazitäten sind technisch bedingt und müssen akzeptiert werden. Sie stellen keinen Reklamationsgrund dar.
4)
Der Auftraggeber ist sich darüber im Klaren, dass bei der Bedruckung von Textilien und Tassen Druckschwankungen bzw. geringe Faltenbildung nicht ganz auszuschließen sind.
5)
Der Auftraggeber wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und uns hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
6)
Im Falle mangelhafter Lieferung hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung, die in angemessener Frist zu erfolgen hat. Schlägt die 3. Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber wahlweise die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
7)
Änderungen der Schriftart, des Werbetextaufbaus, sowie die Überarbeitung von Originalfirmenzeichen und Originalschriftzügen, behält sich die Firma unter dem Gesichtspunkt einwandfreier Druckausführung vor.
8)
Wir empfehlen zur genauen Abstimmung immer ein Andruckmuster. Wird dies durch den Kunden nicht erwünscht oder nicht bestellt, werden Reklamationen, die die Werbeanbringung betreffen, abgelehnt, sofern dies durch ein Andruckmuster vermeidbar gewesen wäre.
9)
Die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte haben bestand.


§ 8 Haftungsbeschränkungen
1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3) Die sich aus Ziff. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach den gesetzlichen Produkthaftungsregeln.

§ 9 Preise und Zahlungsmodalitäten, Merkmale der Waren
1) Alle von uns genannten Preise, auch Bearbeitungs- und Druckkosten, gelten vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen „netto ab Werk“, das heißt ohne Verpackung, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben, Transportkosten, Umsatzsteuer.
2)
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück; sie gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.
3)
Alle Preise verstehen sich in Euro, es sei denn, es wurde eine andere Währung in der Auftragsbestätigung ausdrücklich von uns angegeben.
4)
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf die auf unseren Geschäftspapieren angegebenen Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur nach vorheriger schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
5)
Wir behalten uns vor, bei Erstaufträgen, säumigen Zahlern, großen Bestellungen, sowie bei Auftraggebern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur gegen Vorkasse zu liefern. Importware ist per Vorkasse zu bezahlen.
6)
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der von uns in Rechnung gestellte Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu bezahlen.
7)
Angemessene Preisänderungen aufgrund von veränderten Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen sowie Wechselkursschwankungen, Zöllen, Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten. Die Preisänderungen berücksichtigen ausschließlich die Mehr- oder Minderkosten aufgrund der vorgenannten Gründe.
8)
Stellen wir eine Rechnung nach Vertragsschluss auf einen anderen Namen als den des Auftraggebers aus, ist darin grundsätzlich keine Änderung des Vertragspartners und insbesondere auch keine Entlassung des Auftraggebers aus seiner Zahlungsverpflichtung zu sehen. Wird die Rechnung von uns an einen Dritten versendet, ist darin nur das Einverständnis zu dessen Schuldbeitritt, nicht aber zu einer Vertragsübernahme zu sehen.
9)
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich in der Artikelbeschreibung.


§ 10 Versand, Gefahrübergang
1) Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
2) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die Firma nicht verpflichtet, etwaiges Gut zu versichern. Sofern der Auftraggeber es schriftlich beantragt, wird die Firma auf Kosten des Auftraggebers die Lieferung durch eine Transportversicherung versichern.

§ 11 Lieferung
1) Lieferbedingungen, Lieferzeit sowie ggf. bestehende Beschränkungen zur Lieferung finden sich im jeweiligen schriftlichen Angebot.
2)
Durch uns genannte Liefertermine und Lieferzeiten sind immer unverbindlich und gelten lediglich als ungefähre Zeitangaben. Das gilt selbst dann, wenn wir darauf nicht extra hinweisen (wie z.B. durch einen ca.-Vermerk) oder wenn unsere Mitarbeiter einen Termin ohne Einschränkungen nennen. Tritt durch von der Firma nicht verschuldete Umstände - z.B. durch Lieferschwierigkeiten eines Vorlieferanten - eine Verzögerung ein oder kommt der Auftraggeber mit einer erforderlichen Mitwirkungshandlung nicht nach, verlängert sich die genannte Lieferzeit entsprechend.
3)
Für die Dauer der Prüfung von Korrekturabzügen, Andrucken, Fertigmustern usw. durch unseren Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
4)
Der Liefertermin verlängert sich um den Zeitraum der Unterbrechung.
5) K
ommt unser Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6)
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen sind wir berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
7)
Wir sind aus produktionsbedingten Gründen zu einer Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% berechtigt. Mehrmengen können in angemessenem Umfang nachberechnet werden. Für Mindermengen wird der darauf entfallende Anteil des Bestellwertes selbstverständlich gutgeschrieben.
8)
Unaufgefordert unfrei zurückgesandte Ware wird nicht angenommen.

§ 12 Sonstiges
Wir sind berechtigt, auf gelieferten Waren unser Firmenlogo bzw. unsere Firmenbezeichnung dezent anzubringen. Durch uns gelieferte Waren dürfen zu gewerblichen Zwecken (Ausstellung im Schauraum, Abbildung in Katalogen, Homepage, Prospekten aller Art) verwendet werden.

§ 13 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen beider Parteien und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Firma. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

§ 14 Rechtswahl und Vertragssprache
Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. Vertragssprache ist deutsch.

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Stand März 2021                                                   
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